FAQ · Rechtsgebiete & Streitigkeiten

Ist die ESG-Berichterstattung auch für mein Unternehmen verpflichtend?

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung der EU (CSRD) weitet sich stufenweise aus und erfasst große Unternehmen samt ihren Lieferketten. Türkische Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen auf dem DACH-Markt anbieten, können über die Anforderungen ihrer Kundenunternehmen in diesen Anwendungsbereich hineingeraten, auch wenn sie selbst nicht unmittelbar berichtspflichtig sind. Wir bewerten, welche Pflichten Sie treffen, und planen die dafür erforderliche Vorbereitung mit dem nötigen zeitlichen Vorlauf.

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Rechtsgebiete & Streitigkeiten
Kurze Antwort

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung der EU (CSRD) weitet sich stufenweise aus und erfasst große Unternehmen samt ihren Lieferketten. Türkische Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen auf dem DACH-Markt anbieten, können über die Anforderungen ihrer Kundenunternehmen in diesen Anwendungsbereich hineingeraten, auch wenn sie selbst nicht unmittelbar berichtspflichtig sind. Wir bewerten, welche Pflichten Sie treffen, und planen die dafür erforderliche Vorbereitung mit dem nötigen zeitlichen Vorlauf.

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung der EU (CSRD) weitet sich stufenweise aus und erfasst große Unternehmen samt ihren Lieferketten. Türkische Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen auf dem DACH-Markt anbieten, können über die Anforderungen ihrer Kundenunternehmen in diesen Anwendungsbereich hineingeraten, auch wenn sie selbst nicht unmittelbar berichtspflichtig sind. Wir bewerten, welche Pflichten Sie treffen, und planen die dafür erforderliche Vorbereitung mit dem nötigen zeitlichen Vorlauf.

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Ja. Eine kurze rechtliche Prüfung vor der Unterzeichnung kann kostspielige Risiken in den Klauseln zu Haftung, Kündigung, Vertragsstrafe, Zahlung und Streitbeilegung abwenden.

Das LkSG ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, die CSDDD der Rahmen auf EU-Ebene, der ab dem 26.07.2029 gilt und seit Omnibus I einen engeren Unternehmenskreis erfasst als das LkSG; türkische Zulieferer sind meist über Verträge und Kundenanforderungen betroffen.

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