Wird die Klage in der Hauptsache nicht innerhalb der vorgesehenen Frist erhoben, stehen die Aufhebung der einstweiligen Verfügung und Schadensersatz im Raum. Diese Frist überwachen wir und machen den Antrag vor dem türkischen Gericht rechtzeitig geltend.
Nach türkischem Recht ist die Frist eindeutig: Erhebt die Partei, die die einstweilige Verfügung hat vollziehen lassen, nicht binnen zwei Wochen ab dem Vollzug Klage in der Hauptsache, entfällt die Maßnahme von selbst — Art. 397 der türkischen Zivilprozessordnung (Hukuk Muhakemeleri Kanunu, Gesetz Nr. 6100); ist ein Hauptsacheverfahren ohnehin anhängig, gilt dieses Erfordernis nicht. Dann stellt sich die Frage des Ersatzes des Schadens, der durch die ungerechtfertigte Maßnahme entstanden ist. Als Gegenseite überwachen wir diese Frist.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.