Eine einzige Quote gibt es im türkischen Einigungsverfahren (uzlaşma) nicht; sie hängt von der Stärke der Akte, von der Art des beanstandeten Postens und von den Verhältnissen des jeweiligen Zeitraums ab. Eine realistische Bandbreite lässt sich nur zusammen mit einer Analyse der Prozessaussichten vor dem türkischen Steuergericht bilden — und die modellieren wir, bevor wir uns an den Tisch setzen.
Die Erwartung gehört an die richtige Stelle: Verhandlungsspielraum besteht überwiegend bei den Bußen und bei den Verzugszinsen, bei der Steuer selbst ist der Nachlass begrenzt. Hinzu kommt, dass das Einigungsverfahren vor der Festsetzung (tarhiyat öncesi uzlaşma) meist mehr Raum bietet, weil man an den Tisch kommt, bevor überhaupt eine Buße festgesetzt worden ist. Welcher Weg zu Ihrer Akte passt, bewerten wir Posten für Posten.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.