FAQ · Steuerprüfung und Einigungsverfahren

Wie viel Nachlass ist im Einigungsverfahren möglich?

Eine einzige Quote gibt es im türkischen Einigungsverfahren (uzlaşma) nicht; sie hängt von der Stärke der Akte, von der Art des beanstandeten Postens und von den Verhältnissen des jeweilige…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Steuerprüfung und Einigungsverfahren
Kurze Antwort

Eine einzige Quote gibt es nicht; sie hängt von der Stärke der Akte, der Art des beanstandeten Postens und den Verhältnissen des Zeitraums ab. Eine realistische Bandbreite entsteht erst mit…

Eine einzige Quote gibt es im türkischen Einigungsverfahren (uzlaşma) nicht; sie hängt von der Stärke der Akte, von der Art des beanstandeten Postens und von den Verhältnissen des jeweiligen Zeitraums ab. Eine realistische Bandbreite lässt sich nur zusammen mit einer Analyse der Prozessaussichten vor dem türkischen Steuergericht bilden — und die modellieren wir, bevor wir uns an den Tisch setzen.

Die Erwartung gehört an die richtige Stelle: Verhandlungsspielraum besteht überwiegend bei den Bußen und bei den Verzugszinsen, bei der Steuer selbst ist der Nachlass begrenzt. Hinzu kommt, dass das Einigungsverfahren vor der Festsetzung (tarhiyat öncesi uzlaşma) meist mehr Raum bietet, weil man an den Tisch kommt, bevor überhaupt eine Buße festgesetzt worden ist. Welcher Weg zu Ihrer Akte passt, bewerten wir Posten für Posten.

Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?

Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.

Kontakt aufnehmen
Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine Bewertung Ihres konkreten Sachverhalts wenden Sie sich bitte an unser Team.
Kategorien
Steuerprüfung und Einigungsverfahren

Der richtige Start bedeutet einen planbaren Ablauf.

Vom Erstgespräch bis zum Abschluss des Mandats: Jeden Schritt planen wir transparent.