Am produktivsten beginnt die Compliance mit einem Produkt-Daten-Verzeichnis und einer praktischen „Übung am Datenzugangsverlangen“: Wer hält die Daten, die Ihre vernetzten Produkte und die zugehörigen Dienste erzeugen, wo und in welchem Format – und wie liefe der Vorgang heute, wenn eine Nutzerin oder ein Nutzer Zugang zu den eigenen Daten oder die Weitergabe an eine dritte Partei verlangte? Die Lücken werden meist in genau dieser Übung sichtbar.
Die EU-Datenverordnung (Data Act) gibt den Nutzerinnen und Nutzern vernetzter Produkte Rechte auf Zugang zu den von ihnen erzeugten Daten und auf deren Übertragbarkeit; den datenhaltenden Unternehmen legt sie auf, Zugang zu gewähren, faire Vertragsbedingungen anzubieten und in bestimmten Fällen zu teilen. Die ersten Schritte sind die Bestimmung des Anwendungsbereichs, das Datenverzeichnis, die Überprüfung der Vertragsbedingungen (B2B und B2C) und der technische Plan für den Zugangsmechanismus. Sind auch personenbezogene Daten betroffen, ist die Compliance mit dem türkischen Datenschutzgesetz (KVKK, Nr. 6698) gleichzeitig mitzugestalten.
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