Die dritte Partei, die eine Nutzerin oder ein Nutzer benennt, kann ein Wettbewerber sein; die Verordnung zieht der Nutzung dieser Daten für die Entwicklung eines konkurrierenden Produkts jedoch Grenzen, und vertraglicher Schutz lässt sich gestalten.
Machen wir die Quelle konkret: Die EU-Datenverordnung (Data Act) untersagt der dritten Partei, an die eine Nutzerin oder ein Nutzer die Daten weitergibt, ausdrücklich, diese Daten zur Entwicklung eines Produkts zu verwenden, das mit Ihrem unmittelbar konkurriert. Der Schutz steht bereits im Gesetz; Ihre Aufgabe ist es, die Freigabeschnittstelle und die Vertragsbedingungen so zu bauen, dass diese Grenze auch tatsächlich durchsetzbar ist.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.