FAQ · Cyberversicherung und Regress

Der Versicherer lehnt ab, weil unsere Sicherheitszusagen unvollständig waren – was können wir tun?

Über den Umfang der Zusage, ihre Wesentlichkeit und ihren Zusammenhang mit dem Schadensereignis lässt sich streiten – nicht jede unvollständige Angabe ist ein Ablehnungsgrund. Bevor Sie das…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Cyberversicherung und Regress
Kurze Antwort

Über den Umfang der Zusage, ihre Wesentlichkeit und ihren Zusammenhang mit dem Schadensereignis lässt sich streiten – nicht jede unvollständige Angabe ist ein Ablehnungsgrund. Bevor Sie das Ablehnungsschreiben hinnehmen, ist eine rechtliche Analyse zwingend.

Über den Umfang der Zusage, ihre Wesentlichkeit und ihren Zusammenhang mit dem Schadensereignis lässt sich streiten – nicht jede unvollständige Angabe ist ein Ablehnungsgrund. Bevor Sie das Ablehnungsschreiben hinnehmen, ist eine rechtliche Analyse zwingend.

Die gesetzliche Grundlage kann für Sie arbeiten: Nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (Gesetz Nr. 6102, TTK) darf der Versicherer die Entschädigung nicht vollständig verweigern, wenn zwischen der verletzten Angabe und dem tatsächlich eingetretenen Risiko kein Zusammenhang besteht (Art. 1439 TTK). Geprüft wird außerdem, ob der Versicherer sein Rücktrittsrecht fristgerecht ausgeübt hat, nachdem er von der Lücke erfahren hatte. Nehmen Sie das Ablehnungsschreiben nicht hin, ohne es durch diese beiden Tests geschickt zu haben.

Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?

Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.

Kontakt aufnehmen
Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine Bewertung Ihres konkreten Sachverhalts wenden Sie sich bitte an unser Team.
Kategorien
Cyberversicherung und Regress

Der richtige Start bedeutet einen planbaren Ablauf.

Vom Erstgespräch bis zum Abschluss des Mandats: Jeden Schritt planen wir transparent.