Kurze Antwort
Über eine einzige Darstellung des Vorfalls und ein einziges Bestandsverzeichnis der Unterlagen: Was die eine Behörde erhält, muss mit dem übereinstimmen, was die anderen erhalten. Eine Kreuzrisikoanalyse — welche Wirkung das, was der einen Behörde vorgelegt wird, bei der anderen entfaltet — ist unerlässlich.
Über eine einzige Darstellung des Vorfalls und ein einziges Bestandsverzeichnis der Unterlagen: Was die eine Behörde erhält, muss mit dem übereinstimmen, was die anderen erhalten. Eine Kreuzrisikoanalyse — welche Wirkung das, was der einen Behörde vorgelegt wird, bei der anderen entfaltet — ist unerlässlich.
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