Nach deutscher Praxis ist der Anspruch innerhalb eines Jahres ab Vertragsende geltend zu machen; nach türkischem Recht werden die Verjährung und die Ordnung der Geltendmachung fallbezogen beurteilt. Im Augenblick der Kündigung sollte deshalb ein Fristenkalender erstellt werden.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.