FAQ · Klagen auf Ausgleichsanspruch

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Nach deutscher Praxis ist der Anspruch innerhalb eines Jahres ab Vertragsende geltend zu machen; nach türkischem Recht werden die Verjährung und die Ordnung der Geltendmachung fallbezogen b…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Klagen auf Ausgleichsanspruch
Kurze Antwort

Nach deutscher Praxis ist der Anspruch innerhalb eines Jahres ab Vertragsende geltend zu machen; nach türkischem Recht werden die Verjährung und die Ordnung der Geltendmachung fallbezogen beurteilt. Im Augenblick der Kündigung sollte deshalb ein…

Nach deutscher Praxis ist der Anspruch innerhalb eines Jahres ab Vertragsende geltend zu machen; nach türkischem Recht werden die Verjährung und die Ordnung der Geltendmachung fallbezogen beurteilt. Im Augenblick der Kündigung sollte deshalb ein Fristenkalender erstellt werden.

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