Weitgehend ja, wenn ein angemessener Vorteil gewährt wurde (makul yarar) und die Unterschrift aus freiem Willen erfolgt ist. Der Anschein von Druck oder ein fehlender Vorteil kann den Aufhebungsvertrag (ikale) nach türkischem Recht unwirksam machen — wir bauen das Paket entlang der Maßstäbe auf, die die Rechtsprechung des türkischen Kassationshofs (Yargıtay) dafür entwickelt hat.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.