Eine Übertragung des Zertifikats ist möglich, steht aber unter Genehmigungsvorbehalt und unter Bedingungen; die Zusagen werden mit übernommen. Vor der Transaktion muss die Anreizakte zwingend als eigener Punkt der Due Diligence geprüft werden.
Die Unterscheidung ist entscheidend: Beim Anteilskauf bleibt die Inhaberin des Zertifikats dieselbe juristische Person, das türkische Investitionsanreizzertifikat (yatırım Förderung belgesi) bleibt daher in aller Regel dort, wo es ist; bei der Übertragung des Betriebs oder einzelner Vermögenswerte hängt der Übergang des Zertifikats dagegen von der Genehmigung des zuständigen türkischen Ministeriums ab. Bis diese Genehmigung vorliegt, kann bei Rechten wie der Zoll- und der Mehrwertsteuerbefreiung eine Lücke entstehen. Deshalb stimmen wir den Vollzugskalender auf das Genehmigungsverfahren für die Übertragung ab.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
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